Veritas Technologies LLC und/oder deren verbundene Unternehmen ("Veritas") gewähren Ihnen als natürliche Person, Unternehmen oder juristische Person, die diese Lizenzierte Software verwendet (im Weiteren als "Sie" oder "Ihre" bezeichnet), die Lizenz für die Lizenzierte Software ausschließlich unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung über Veritas-Software und des Produktnutzungsrechte-Zusatzdokuments (wie unten definiert) (zusammenfassend die "Lizenzvereinbarung") akzeptieren. LESEN SIE DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESE LIZENZIERTE SOFTWARE VERWENDEN. DIESES DOKUMENT STELLT EINEN RECHTSVERBINDLICHEN UND DURCHSETZBAREN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND VERITAS DAR. DURCH ÖFFNEN DES PAKETS ODER DER VERSIEGELUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH AKZEPTIERE DIE LIZENZVEREINBARUNG" ODER "JA", LADEN ODER ANDERWEITIGE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ODER INDEM SIE AUF IRGENDEINE ANDERE ELEKTRONISCHE ART IHR EINVERSTÄNDNIS AUSDRÜCKEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE NICHT MIT DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH AKZEPTIERE DIE LIZENZVEREINBARUNG NICHT" ODER "NEIN" ODER ERKLÄREN SIE AUF ANDERE ART UND WEISE, DASS SIE NICHT MIT DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND. VERWENDEN SIE IN DIESEM FALL DIE LIZENZIERTE SOFTWARE NICHT WEITER. SOWEIT HIERIN NICHT ANDERWEITIG DEFINIERT, TRAGEN BESTIMMTE BEGRIFFE DIE BEDEUTUNG, DIE IM ABSCHNITT "DEFINITIONEN" DIESER LIZENZVEREINBARUNG FESTGELEGT IST. DIESE BEGRIFFE KÖNNEN JE NACH DEN ERFORDERNISSEN DES KONTEXTS IM SINGULAR ODER IM PLURAL VERWENDET WERDEN.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
"Erfasste Daten" bezeichnet bestimmte Informationen, die Veritas im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Lizenzierten Software erfasst, aufbewahrt, offenlegt und verwendet; dazu können personenbezogene Daten über Sie oder in Ihrem Auftrag handelnde Angestellte, Stellvertreter oder Auftragnehmer sowie über Ihre Geräte, Ihre Systeme oder Ihre Lizenzierte Software gehören.
"Content-Updates" bezeichnet von bestimmten Veritas-Produkten verwendeten Inhalt, der von Zeit zu Zeit aktualisiert wird; dazu gehören unter anderem: aktualisierte Antispyware-Definitionen für Antispyware-Produkte, aktualisierte Antispam-Regeln für Antispam-Produkte, aktualisierte Virendefinitionen für Antivirus- und Crimeware-Produkte, aktualisierte URL-Listen für Content Filtering- und Antiphishing-Produkte, aktualisierte Firewall-Regeln für Firewall-Produkte, aktualisierte Intrusion Detection-Daten für Intrusion Detection-Produkte, aktualisierte Listen authentifizierter Websites für Produkte zur Authentifizierung von Websites, aktualisierte Richtlinieneinhaltungs-Updates für Produkte zur Richtlinieneinhaltung und aktualisierte Schwachstellensignaturen für Schwachstellenanalyse-Produkte.
"Dokumentation" bezeichnet die von Veritas zusammen mit der Lizenzierten Software bereitgestellte Benutzerdokumentation.
"Lizenzinstrument" bezeichnet ein
oder mehrere der zugehörigen Dokumente, die Ihre Lizenzrechte an der
Lizenzierten Software näher definieren: ein dieser Lizenzvereinbarung
beiliegendes, ihr vorausgehendes oder nachfolgendes
Veritas-Lizenzzertifikat
bzw. ein vergleichbares von Veritas ausgestelltes Lizenzdokument oder eine
schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Veritas.
"Lizenzierte Software" bezeichnet das Veritas-Softwareprodukt in Form von Objektcode, auf das sich diese Lizenzvereinbarung bezieht, einschließlich der darin enthaltenen bzw. zu seiner Nutzung bereitgestellten oder zusammen mit dieser Lizenzvereinbarung ausgehändigten Dokumentation.
"Produktnutzungsrechte" bezieht sich auf die Rechte, Einschränkungen und Bedingungen zur Nutzung des Produkts, die im Produktnutzungsrechte-Zusatzdokument dargelegt sind.
"Produktnutzungsrechte-Zusatzdokument" bezeichnet das Dokument, in dem die für die Nutzung der jeweiligen Lizenzierten Software geltenden Rechte, Einschränkungen und Bedingungen dargelegt sind; dieses Dokument kann über https://www.veritas.com/about/legal/license-agreements angezeigt und abgerufen werden. Das Produktnutzungsrechte-Zusatzdokument wird durch Verweis hierin eingeschlossen und ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenzvereinbarung.
"Supportzertifikat" bezeichnet das
von Veritas ausgestellte Zertifikat, mit dem Ihr Kauf der betreffenden
Wartungs-/Supportleistungen
von Veritas für die Lizenzierte Software bestätigt wird.
"Upgrade" bezeichnet eine offiziell herausgegebene Version der Lizenzierten Software, die die vorhergehende Version auf der Preisliste von Veritas gemäß den zu diesem Zeitpunkt gültigen Upgrade-Richtlinien von Veritas ersetzt.
"Update" bezeichnet ein Update, eine Fehlerbehebung oder ein Patch für die Lizenzierte Software.
"Nutzungsstufe" bezeichnet die Nutzungsparameter oder das Lizenzmodell (das, soweit zutreffend, Betriebssystem-, Hardwaresystem-, Anwendungs- oder Computerebenenbeschränkungen enthalten kann), nach denen Veritas das Recht zur Nutzung der Lizenzierten Software misst, preislich festlegt und verkauft und die zum Zeitpunkt der Bestellabgabe für diese Lizenzierte Software gültig sind, wie in dieser Lizenzvereinbarung und dem zugehörigen Lizenzinstrument beschrieben.
2. LIZENZ. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen Veritas die folgenden Rechte: (i) eine (ausgenommen anders lautender Bestimmungen in Abschnitt 18.1) nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Lizenzierten Software zum alleinigen Zweck der Unterstützung Ihrer internen Unternehmensabläufe in der Menge und auf den Nutzungsstufen, die in dieser Lizenzvereinbarung, einschließlich der zugehörigen Produktnutzungsrechte, und dem zugehörigen Lizenzinstrument beschrieben sind; (ii) das Recht zum Anfertigen einer einzigen nicht installierten Kopie der Lizenzierten Software zu Archivierungszwecken, die Sie zu Systemwiederherstellungszwecken (d. h., wenn die primäre Installation der Lizenzierten Software nicht für eine Nutzung verfügbar ist) nutzen und installieren dürfen. Sie sind berechtigt, Ihre Rechte durch Consultant(s) oder Outsourcing-Partner ("Consultants") wahrzunehmen, damit diese Ihnen Dienstleistungen erbringen können, vorausgesetzt, Sie stellen sicher, dass Ihre Consultants die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten, und tragen die volle Verantwortung für die Handlungen Ihrer Consultants im Zusammenhang mit dieser Nutzung.
2.1 LAUFZEIT. Die unter der vorliegenden Lizenzvereinbarung gewährte Lizenz für die Lizenzierte Software ist zeitlich unbegrenzt gültig (gemäß Abschnitt 16), soweit im Produktnutzungsrechte-Zusatzdokument nicht anders angegeben oder sofern Sie die Lizenzierte Software nicht mit zeitlich begrenzter Gültigkeit erworben haben, z. B. in Form eines Abonnements oder als laufzeitbasierte Lizenz für die auf dem zugehörigen Lizenzinstrument angegebene Dauer. Wenn Sie die Lizenzierte Software mit zeitlich begrenzter Gültigkeit erworben haben, enden Ihre Rechte auf Nutzung der Lizenzierten Software mit dem geltenden Ablaufdatum, das auf dem zugehörigen Lizenzinstrument angegeben ist, und Sie stellen die Nutzung der Lizenzierten Software zu diesem geltenden Ablaufdatum ein.
3. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN. Ohne schriftliche Einwilligung von Veritas ist Ihnen das Durchführen, Veranlassen oder Zulassen von Folgendem untersagt: (i) Nutzung, Kopieren, Änderung, Vermietung, Untervermietung, Vergabe von Unterlizenzen oder Übertragung der Lizenzierten Software soweit nicht ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung festgelegt; (ii) Erstellen abgeleiteter Werke, die auf dieser Lizenzierten Software basieren; (iii) Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Disassemblierung oder Dekompilierung der Lizenzierten Software (mit der Ausnahme, dass Sie die Lizenzierte Software ausschließlich zu Interoperabilitätszwecken in dem gesetzlich zulässigen Ausmaß und unter strikter Einhaltung diesbezüglicher gesetzlicher Bestimmungen dekompilieren dürfen); (iv) Nutzung der Software in Verbindung mit Servicebüro-, Gebäudeverwaltungs-, Timeshare-, Dienstanbieter- oder ähnlichen Aktivitäten, in deren Rahmen Sie die Lizenzierte Software zum Vorteil Dritter nutzen; (v) Nutzung der Lizenzierten Software durch andere Dritte als Ihre Consultants; (vi) Nutzung einer Version der Lizenzierten Software, die neueren Datums ist als die zu dieser Lizenzvereinbarung gehörende Version, es sei denn, Sie haben das Recht auf Nutzung der neueren Version über ein Lizenzinstrument oder ein Supportzertifikat separat erworben; (vii) Nutzung der Lizenzierten Software über die Menge und die Nutzungsstufe hinaus, für die Ihnen unter dieser Lizenzvereinbarung oder dem zugehörigen Lizenzinstrument eine Lizenz erteilt wurde.
4. SCHUTZRECHTE. Die Lizenzierte Software ist Eigentum von Veritas oder deren Lizenzgeber und ist durch nationale Gesetze und internationale Verträge urheberrechtlich geschützt. Veritas und deren Lizenzgeber bleiben Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessensansprüche an der Lizenzierten Software einschließlich sämtlicher Kopien, Verbesserungen, Erweiterungen, Änderungen und abgeleiteten Werke der Lizenzierten Software. Ihre Rechte zur Nutzung der Lizenzierten Software sind auf die ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte beschränkt. Alle Ihnen nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben bei Veritas und/oder deren Lizenzgebern.
5. CONTENT-UPDATES. Bei der Annahme eines Wartungs-/Supportangebots von Veritas, das aus den auf Ihrem Supportzertifikat angegebenen Content-Updates besteht oder diese enthält, wird Ihnen als Teil der Lizenzierten Software das Recht gewährt, die Content-Updates zu nutzen, sobald diese den Endkunden von Veritas, die das Maintenance-/Supportangebot für die auf dem zugehörigen Supportzertifikat angegebene Dauer angenommen haben, generell zur Verfügung gestellt werden. Diese Lizenzvereinbarung berechtigt Sie nicht zu anderweitigem Erwerb und zu anderweitiger Verwendung von Content-Updates.
6. Upgrades/Crossgrades, Updates. Veritas behält sich das Recht vor, darauf zu bestehen, dass Upgrades (falls verfügbar) der Lizenzierten Software nur in der auf dem zugehörigen Lizenzinstrument angegebenen Menge erworben werden können. Ein Upgrade auf eine bestehende Lizenz wirkt sich nicht dahingehend aus, dass es die Zahl der Lizenzen erhöht, zu deren Nutzung Sie berechtigt sind. Wenn Sie darüber hinaus ein Upgrade einer Lizenz für eine Lizenzierte Software vornehmen oder eine Lizenz für eine auf dem zugehörigen Lizenzinstrument aufgelistete Lizenzierte Software erwerben, um ein Crossgrade für eine bestehende Lizenz durchzuführen (d. h., um deren Funktionalität zu erweitern und/oder um sie auf ein neues Betriebssystem, eine neue Hardwareebene oder ein neues Lizenzerfassungssystem zu übertragen), stellt Veritas das zugehörige Lizenzinstrument unter der Bedingung aus, dass Sie die Nutzung der ersetzten Lizenz einstellen. Jedes derartige Lizenz-Upgrade oder -Crossgrade wird gemäß den Veritas-Richtlinien bereitgestellt, die zum Zeitpunkt der Bestellung gelten. Diese Lizenzvereinbarung stellt keine separate Erteilung zusätzlicher Lizenzen über die von Ihnen erworbenen Lizenzen hinaus dar, die von Veritas gemäß den Angaben auf dem zugehörigen Lizenzinstrument autorisiert wurden. Upgrades und Updates unterliegen den jeweils dazu angegebenen Bedingungen. Sind keine Bedingungen angegeben, so unterliegen Upgrades und Updates dieser Lizenzvereinbarung.
7. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE.
7.1. GARANTIE AUF MEDIEN. Wenn Veritas Ihnen die Lizenzierte Software auf physischen Medien bereitstellt, garantiert Veritas für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Auslieferung, dass die magnetischen Medien, auf denen die Lizenzierte Software aufgezeichnet ist, bei normaler Nutzung keine Mängel aufweisen. Innerhalb des Garantiezeitraums an Veritas zurückgegebene fehlerhafte Medien werden von Veritas kostenlos ersetzt. Die oben genannte Garantie gilt nicht, wenn die Medien mit der Lizenzierten Software als Folge einer unberechtigten Nutzung der Lizenzierten Software fehlerhaft geworden sind. Die vorgenannten Ausführungen stellen Ihren einzigen Rechtsbehelf bei Nichterfüllung dieser Garantie durch Veritas dar.
7.2. GARANTIE AUF FUNKTIONSFÄHIGKEIT. Veritas garantiert für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Auslieferung, dass die Lizenzierte Software in dem bei Lieferung durch Veritas befindlichen Zustand und bei Nutzung gemäß den Anweisungen in der Dokumentation im Wesentlichen gemäß den Ausführungen der Dokumentation funktioniert. Wenn die Lizenzierte Software diese Garantie nicht erfüllt und Sie Veritas innerhalb der Garantiefrist von neunzig (90) Tagen davon unterrichten, unternimmt Veritas einen der folgenden Schritte nach eigenem Ermessen: (i) Nachbesserung der Lizenzierten Software, (ii) Ersetzen der Lizenzierten Software durch Software mit im Wesentlichen gleicher Funktionalität oder (iii) Kündigung der Lizenzvereinbarung und Rückerstattung der Lizenzgebühren, die für die nicht einwandfrei funktionierende Lizenzierte Software entrichtet wurden. Ausdrücklich ausgeschlossen von der oben genannten Garantie sind Mängel, die durch Unfall, Missbrauch, unbefugte Reparatur, Änderungen oder Erweiterungen bzw. durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Die vorgenannten Ausführungen stellen Ihren einzigen Rechtsbehelf bei Nichterfüllung dieser Garantie durch Veritas dar.
8. GARANTIEAUSSCHLUSS. SOWEIT DIES DIE GELTENDEN GESETZE ZULASSEN STELLEN DIE GARANTIEN IN DEN ABSCHNITTEN 7.1 UND 7.2 IHRE AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN DAR UND GELTEN ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN IN BEZUG AUF VERKÄUFLICHKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTÜBERTRETUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM. Veritas macht keine Zusicherungen, dass die Lizenzierte Software, die (Content-)Updates oder die Upgrades Ihren Anforderungen entsprechen oder dass die Ausführung der Lizenzierten Software, der (Content)-Updates und der Upgrades unterbrechungs- und fehlerfrei ist. JE NACH LAND ODER STAAT KÖNNEN SIE WEITERE ODER ANDERE GARANTIERECHTE HABEN.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Soweit dies die geltenden Gesetze zulassen und unabhängig davon, ob einer der hierin dargelegten Rechtsbehelfe seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt, sind Veritas und deren Lizenzgeber, Händler, Zulieferer und Vertreter in keinem Fall ersatzpflichtig für (i) Kosten für die Beschaffung von Ersatz- und Austauschgütern und -dienste, entgangene Gewinne, Produktionsausfälle, Umsatzeinbußen, Nicht-zustande-Kommen von Verträgen, Verlust von Ansehen oder erwarteten Einsparungen oder verschwendete Arbeitszeit von Führungskräften und Mitarbeitern; (ii) indirekte, Folge- oder ähnliche Schäden, unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt aus den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung entstehen, und zwar auch dann nicht, wenn Veritas oder deren Lizenzgeber, Händler, Zulieferer oder Vertreter von der Möglichkeit entsprechender Schäden unterrichtet worden sind. In jedem Fall ist die Haftung von Veritas auf die Höhe der Gebühren beschränkt, die Sie für die Lizenzierte Software, auf die sich der Anspruch bezieht, entrichtet haben. Keine der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen bewirkt, dass die Haftung von Veritas Ihnen gegenüber für fahrlässig verursachte Schäden an Leib und Leben sowie für andere Haftungsansprüche ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, die nach geltenden Gesetzen nicht ausschließbar oder einschränkbar sind. Der oben dargelegte Ausschluss und die Beschränkung gelten unabhängig davon, ob Sie die Lizenzierte Software, (Content)-Updates oder Upgrades akzeptieren.
10. WARTUNG/SUPPORT. Veritas ist unter dieser Lizenzvereinbarung nicht zur Bereitstellung von Wartung/Support für die Lizenzierte Software verpflichtet. Die für die Lizenzierte Software erworbenen Wartungs-/Supportleistungen unterliegen den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Wartungs-/Supportrichtlinien von Veritas.
11. SOFTWAREEVALUIERUNG. Falls Ihnen die Lizenzierte Software zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird und Sie eine Evaluierungsvereinbarung mit Veritas für die Lizenzierte Software geschlossen haben, unterliegen Ihre Rechte zur Evaluierung der Lizenzierten Software der Evaluierungsvereinbarung. Wenn Sie keine Evaluierungsvereinbarung mit Veritas für die Lizenzierte Software geschlossen haben und Ihnen die Lizenzierte Software zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird, gelten die nachfolgenden Bedingungen. Veritas gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, zeitlich beschränkte, gebührenfreie und nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Lizenzierten Software ausschließlich für die interne Evaluierung, was die Verwendung der Software zu Produktionszwecken ausschließt, gemäß den jeweils geltenden Produktnutzungsrechten. Die Evaluierungslizenz endet (i) mit dem Enddatum des zuvor festgelegten Evaluierungszeitraums, sofern in der Lizenzierten Software ein Evaluierungszeitraum vorgegeben ist, oder (ii) sechzig (60) Tage nach dem Datum Ihrer Erstinstallation der Lizenzierten Software, wenn kein Evaluierungszeitraum in der Lizenzierten Software ("Evaluierungszeitraum") vorgegeben wurde. Die Lizenzierte Software darf nicht übertragen werden und wird Ihnen "wie geliefert" ohne jede Gewährleistung bereitgestellt. Sie sind alleinig dafür verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zur Erstellung eines Backups Ihres Systems sowie andere Maßnahmen zum Schutz vor Datei- oder Datenverlust zu ergreifen. Die Lizenzierte Software kann einen automatischen Deaktivierungsmechanismus enthalten, der ihre Nutzung nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums verhindert. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums für die Lizenzierte Software dürfen Sie die Lizenzierte Software nicht mehr verwenden und müssen alle Kopien der Lizenzierten Software vernichten. Ansonsten gelten alle anderen Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung für Ihre Evaluierung der Lizenzierten Software wie in dieser Vereinbarung erlaubt.
12. Kommerzielle Lizenzrechte der US-Regierung. Abschnitt 12 gilt nur für Behörden der USA. Die Lizenzierte Software gilt nach FAR 12.212 als kommerzielle Computersoftware. Die Verwendung, Änderung, Reproduktion, Veröffentlichung, Vorführung, Demonstration oder Offenlegung der Lizenzierten Software durch die US-Regierung erfolgt ausschließlich gemäß den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung; soweit nicht in dieser Lizenzvereinbarung ausdrücklich anders angegeben, gilt diese Lizenzvereinbarung für Behörden in den USA.
13. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Der Export oder Re-Export der Lizenzierten Software und dazugehöriger technischer Daten und Dienste (zusammenfassend "Kontrollgesetzen unterliegende Technologie") unterliegt den geltenden Exportgesetzen und -bestimmungen, einschließlich der U.S. Export Administration Regulations, den Regelungen der Europäischen Union und dem Strategic Goods Control Act von Singapur. Ein Export oder Re-Export von Kontrollgesetzen unterliegender Technologie, der gegen die genannten Gesetze und Bestimmungen verstößt, ist streng verboten. Kontrollgesetzen unterliegende Technologie kann zudem verschiedenen Import-, Vertriebs- und/oder Nutzungseinschränkungen unterliegen, die vor der Verwendung eine Maßnahme Ihrerseits erfordern. Kontrollgesetzen unterliegende Technologie darf nicht in die Länder Kuba, Nordkorea, Iran, Syrien, Sudan, in die Krim-Region der Ukraine oder in ein anderes Land oder Gebiet, das Handelssanktionen unterliegt, exportiert bzw. wiedereingeführt ("re-exportiert") werden. Kontrollgesetzen unterliegende Technologie darf zudem nicht an Personen oder Organisationen exportiert oder re-exportiert werden, die in den von der US-Regierung geführten relevanten Listen aufgeführt sind (einschließlich Listen, die vom U.S. Department of Commerce, U.S. Department of State und U.S. Department of Treasury veröffentlicht werden); zusätzlich gilt dies auch für die Listen, die von Behörden in anwendbaren ausländischen Gesetzgebungen veröffentlicht werden. Sie sind nicht berechtigt, Kontrollgesetzen unterliegende Technologie für den Einsatz mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen bzw. mit Raketen, die als Träger solcher Waffen dienen können, zu exportieren. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Kontrollgesetzen unterliegende Technologie an militärische Organisationen oder andere Organisationen zu einem militärischen Zweck zu exportieren, es sei denn, es liegt eine gültige Lizenz für einen entsprechenden Export vor. Sie beachten sämtliche gültigen Export- und Importkontrollgesetze und -vorschriften und sichern zu, dass Sie kein Einwohner oder Staatsangehöriger eines verbotenen Landes oder Gebiets sind und Sie keine natürliche oder juristische Person sind, die auf einer Verbotsliste aufgeführt ist.
14. DATENERFASSUNG. Veritas erfasst und nutzt erfasste Daten zum Aktivieren, Optimieren und Bereitstellen der Lizenzierten Software, Updates und Upgrades bzw. für die Wartung/den Support (Veritas kann auch Dritte mit diesen Aufgaben betrauen), zum Verwalten und Durchsetzen der mit Ihnen geschlossenen Lizenzvereinbarungen, zum Weitergeben von Empfehlungen zur Nutzung der Lizenzierten Software und anderer Veritas-Produkte sowie zur Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen von Veritas im Allgemeinen; hierzu gehört auch die Prüfung erfasster Daten für statistische Analysen. Durch die Installation und/oder Nutzung der Lizenzierten Software (einschließlich Updates und Upgrades) erklären Sie sich einverstanden, dass Veritas erfasste Daten zu den in dieser Lizenzvereinbarung und den geltenden Datenschutzhinweisen zu Veritas-Produkten unter https://www.veritas.com/privacy beschriebenen Zwecken erfasst, nutzt, aufbewahrt, offenlegt und/oder verarbeitet; hierfür holen Sie die erforderlichen Zustimmungen und Rechte ein. Beachten Sie, dass für die Verwendung der Lizenzierten Software in einigen Ländern bestimmte Datenschutzgesetze und -bestimmungen zur Anwendung kommen können. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Verwendungen der Lizenzierten Software gemäß diesen Gesetzen oder Bestimmungen erfolgt.
15. VERTRAULICHE INFORMATIONEN. Sie haben unter Umständen im Rahmen dieser Vereinbarung Zugang zu Informationen, die für Veritas vertraulich sind ("Vertrauliche Informationen"). Vertrauliche Informationen sind auf die Lizenzierte Software, auf die Bedingungen und Preise für die Lizenzierte Software sowie auf jegliche andere Informationen, die deutlich als vertraulich gekennzeichnet sind, beschränkt. Sie verpflichten sich, vertrauliche Informationen von Veritas vertraulich zu behandeln und die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Sie haben die Pflicht, die vertraulichen Informationen vor unberechtigter Verwendung, Verbreitung oder Veröffentlichung zu schützen, indem sie diese mit derselben Sorgfalt behandeln wie Ihre eigenen vertraulichen Informationen, mindestens jedoch mit der gebotenen Sorgfalt. Sie verpflichten sich ferner, die vertraulichen Informationen nur zu dem Zweck zu nutzen, der zur Ausübung der Ihnen unter dieser Lizenzvereinbarung gewährten Lizenz nötig ist. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die (a) einer Partei vor Empfang durch die andere Partei bekannt oder in deren rechtmäßigem Besitz waren, ohne dass eine Geheimhaltungspflicht bestand; (b) öffentlich bekannt sind oder wurden, ohne dass ein Verstoß gegen diese Lizenzvereinbarung vorliegt; (c) von einer Partei rechtmäßig von einem Dritten erworben wurden, ohne dass eine Verpflichtung bestand, diese Informationen vertraulich zu behandeln; oder (d) von einer Partei unabhängig entwickelt wurden. Sie können vertrauliche Informationen weitergeben, wenn dies per Gesetz oder Gerichtsbeschluss erforderlich ist, vorausgesetzt Sie benachrichtigen Veritas zuvor schriftlich über die Anforderung zur Offenlegung und geben nur die vertraulichen Informationen weiter, die gesetzlich erforderlich sind.
16. KÜNDIGUNG. Diese Lizenzvereinbarung endet, wenn Sie eine der darin enthaltenen Bestimmungen verletzen. Im Fall der Kündigung sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Lizenzierten Software mit sofortiger Wirkung einzustellen und sämtliche davon bestehenden Kopien zu vernichten.
17. WEITERBESTEHEN. Die folgenden Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung bleiben auch nach Beendigung der Lizenzvereinbarung bestehen: Definitionen, Lizenzbeschränkungen und andere Beschränkungen der Nutzung geistigen Eigentums, Schutzrechte, Garantieausschluss, Haftungsbeschränkung, kommerzielle Lizenzrechte der US-Regierung, Exportbeschränkungen, Datenerfassung, Vertrauliche Informationen, Weiterbestehen und Sonstiges.
18. Sonstiges.
18.1. KEINE ÜBERTRAGUNG. Sie sind nicht berechtigt, die hierin gewährten Rechte oder diese Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise auf vertraglicher, gesetzlicher oder anderweitiger Grundlage ohne schriftliche Einwilligung von Veritas abzutreten. Veritas kann diese Lizenzvereinbarung an eine Drittpartei abtreten.
18.2. EINHALTUNG GELTENDER GESETZE. Sie verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher geltenden Gesetze, Regeln und Bestimmungen in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Lizenzierten Software und sind alleinig für deren Einhaltung verantwortlich.
18.3. PRÜFUNG. Veritas kann überprüfen, ob die Nutzung der Lizenzierten Software durch Sie gemäß der mit Veritas geschlossenen Lizenzvereinbarung erfolgt; dies kann durch die Erfassung und Nutzung erfasster Daten, Selbstzertifizierungen, Prüfungen vor Ort und/oder durch Dritte durchgeführte Prüfungen erfolgen. Prüfungen vor Ort werden nach angemessener Ankündigung während der gewöhnlichen Geschäftszeiten, jedoch höchstens einmal jährlich durchgeführt. Bei durch die Prüfung aufgedeckten nicht autorisierten Bereitstellungen Lizenzierter Software sind Sie ersatzpflichtig gegenüber Veritas. Soweit nicht anders vereinbart, werden für die zusätzlichen Bereitstellungen Lizenzgebühren in Höhe des bei Abschluss der Prüfung geltenden Lizenzlistenpreises ohne Abzug von Rabatten ("Listenpreis") erhoben und von Ihnen entrichtet. Die Kosten der Prüfung werden von Veritas getragen, es sei denn, die Prüfung ergibt, dass der Wert des Listenpreises Ihrer nicht konformen Softwareinstallationen mehr als fünf Prozent (5 %) des Wert des Listenpreises Ihrer konformen Softwareinstallationen ausmacht. In diesem Fall müssen Sie nicht nur die entsprechenden Lizenzen für überzählige Installationen der Lizenzierten Software nachträglich erwerben, sondern auch Veritas die Ausgaben für die Prüfgebühren erstatten.
18.4. GELTENDE GESETZE; DURCHSETZBARKEIT; VERZICHT. Wenn Sie sich in Nord- oder Südamerika befinden, unterliegt diese Lizenzvereinbarung der Gesetzgebung des US-Bundesstaats Kalifornien in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn Sie sich in China befinden, unterliegt diese Lizenzvereinbarung der Gesetzgebung der Volksrepublik China. Andernfalls unterliegt diese Lizenzvereinbarung den Gesetzen von England und Wales. Diese Gesetze gelten ungeachtet etwaiger Vorschriften seitens des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und ohne Berücksichtigung von Regeln zu Gesetzeskonflikten. Sofern eine Klausel dieser Lizenzvereinbarung für ganz oder teilweise unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Klausel bis zum maximal möglichen Umfang durchgesetzt. Die anderen Klauseln dieser Lizenzvereinbarung bleiben im vollen Umfang gültig und in Kraft. Ein Verzicht auf die Wahrnehmung der Rechte bei einem Vertragsbruch oder einer Nichterfüllung unter dieser Lizenzvereinbarung stellt keinen Verzicht auf die Wahrnehmung der Rechte bei einem künftigen Vertragsbruch oder einer künftigen Nichterfüllung dar.
18.5. PROGRAMME VON DRITTANBIETERN. Diese Lizenzierte Software enthält möglicherweise Softwareprogramme von Drittanbietern ("Programme von Drittanbietern"), die unter Open-Source-Lizenzen oder Lizenzen kostenloser Software verfügbar sind. Diese Lizenzvereinbarung ändert keine der Rechte oder Verpflichtungen, die sich für Sie eventuell aus Open-Source-Lizenzen oder Lizenzen kostenloser Software ergeben. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in solchen Lizenzen, gelten die Ausführungen zum Garantieausschluss und zur Haftungsbeschränkung in dieser Lizenzvereinbarung auch für Programme von Drittanbietern.
18.6. KUNDENSERVICE. Haben Sie Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung oder möchten Sie Veritas aus einem anderen Grund kontaktieren, so wenden Sie sich an (i) Veritas Technologies LLC, 2625 Augustine Drive, Santa Clara, California 95054, USA, (ii) Veritas Technologies LLC, 350 Brook Drive, Reading, Berkshire RG2 6UH, Vereinigtes Königreich, (iii) Veritas Technologies LLC, Tsinghua Science Park Bldg. 1, No. 1 Zhongguancun East Road, Suite 601 Tower B, Innovation Plaza, Beijing, Haidian District 100084, China.
18.7. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG. Diese Lizenzvereinbarung und alle zugehörigen Lizenzinstrumente stellen die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Veritas hinsichtlich der Lizenzierten Software dar und treten an die Stelle aller vorherigen und gleichzeitigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, Vorschläge und Zusagen bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung. Diese Lizenzvereinbarung hat Vorrang vor widersprüchlichen oder zusätzlichen Bestimmungen jeder Bestellung, jedes Bestellformulars, jeder Bestätigung oder jedes anderen von Ihnen ausgefertigten Dokuments, auch wenn dieses unterschrieben und zurückgeschickt wurde. Diese Lizenzvereinbarung kann nur durch ein Lizenzinstrument geändert werden, das dieser Lizenzvereinbarung beiliegt oder ihr folgt.